Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der Ernst Kahr RSR e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung (Grundreinigung, Zwischenreinigung, Unterhaltsreinigung), Hausmeisterservice, Winterdienst, Sommerdienst, Wohnungsräumungen, Entrümpelungen, Umzüge sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.
2.2 Die konkret geschuldete Leistung ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung, dem schriftlichen Vertrag oder dem Angebot des Auftragnehmers.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- oder Ersatzleistungen zu erbringen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind und der Vertragszweck erreicht wird.
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
3.3 Bei telefonischen oder mündlichen Vereinbarungen ist der Auftragnehmer berechtigt, kurzfristige Änderungen aus betrieblichen Gründen vorzunehmen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die benötigten Räumlichkeiten, Zufahrten, Wasser-, Strom- und Entsorgungsanschlüsse während der vereinbarten Zeiten unentgeltlich zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber weist auf besondere Gefahren (z. B. rutschige Böden, frei laufende Hunde, Asbest, Chemikalien) vor Beginn der Arbeiten schriftlich hin.
4.3 Bei Winter- und Sommerdienst ist der Auftraggeber für die Sicherung von nicht zugänglichen oder privat gesicherten Flächen selbst verantwortlich.
4.4 Bei Räumungen versichert der Auftraggeber, dass er rechtmäßiger Eigentümer oder Besitzer der zu räumenden Gegenstände ist und allein für die Entsorgungskosten haftet.
5.1 Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls gelten sie als Richttermine.
5.2 Höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen, extreme Wetterlagen oder andere unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Terminverpflichtung.
6.1 Bei Reinigungsleistungen gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen nach Ausführung einen schriftlichen Mangel rügt.
6.2 Bei Räumungen und Umzügen ist eine gemeinsame Endbesichtigung durchzuführen. Erfolgt diese nicht, gilt die Leistung nach sieben Tagen als abgenommen.
7.1 Es gelten die Preise laut Angebot oder Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei längerfristigen Verträgen (über 6 Monate) ist der Auftragnehmer berechtigt, Preise nach Ankündigung mit einer Frist von 4 Wochen an gestiegene Lohn-, Material- oder Entsorgungskosten anzupassen.
7.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. (für Unternehmen) bzw. 5 % über dem Basiszinssatz (für Verbraucher) zur Anwendung.
7.3 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Bei Umzügen oder Lieferung von Hilfsmitteln (Umzugskartons etc.) verbleiben diese im Eigentum des Auftragnehmers, bis die gesamte Forderung beglichen ist.
9.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden – außer bei Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden an gelieferten Sachen oder der unmittelbaren Auftragsfläche, nicht für Folgeschäden.
9.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei Unternehmen ausgeschlossen, bei Verbrauchern auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Bei Winter- und Sommerdienst ist die Haftung für Wetterrisiken (z. B. erneute Glättebildung kurz nach dem Räumen) ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat seine Kontrollpflichten grob verletzt.
9.4 Der Auftraggeber hat offensichtliche Schäden unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Bei unterlassenen Rügen erlischt der Haftungsanspruch.
9.5 Die Haftung für Schlüssel (z. B. bei Hausmeisterservice) ist auf den Zeitwert des Schlüssels und maximal EUR 500,– begrenzt.
10.1 Bei Mängeln an der Leistung steht dem Auftraggeber das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung) zu. Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb angemessener Frist.
10.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen. Bei geringfügigen Mängeln (Wertminderung unter 5 %) ist der Rücktritt ausgeschlossen.
10.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme (bei Verbrauchern: zwei Jahre, sofern gesetzlich zwingend).
11.1 Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat können vom Auftraggeber mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Der Auftragnehmer kann aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, aggressives Verhalten) fristlos kündigen.
11.2 Bei Räumungs- oder Umzugsaufträgen kann der Auftraggeber bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung werden 50 % des vereinbarten Preises fällig, es sei denn, ein Ersatztermin wird vereinbart.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich erlaubt (z. B. Entsorgungsfirmen, Subunternehmer mit gleicher Sorgfaltspflicht). Der Auftraggeber willigt in die Datenspeicherung für Angebotserstellung und Rechnungslegung ein.
13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Graz.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirtschaftlich ähnliche, rechtswirksame zu ersetzen.
13.4 Diese AGB gelten ab dem 01.05.2026. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
Ernst Kahr RSR e.U.
Mandellstraße 8, 8010 Graz
Tel./Fax: +43 676 3351014
E-Mail: office@ernstkahr-reinigung.at
Stand 05.2026